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Einkommen von Jugendlichen

31. Januar 2008

Am letzten Bundesjugendforum wurde ein Antrag zum Einkommen von Jugendlichen (gestellt vom GPA-djp Bundesjugendvorstand) beschlossen, ein weiterer (gestellt von der GPA-djp Jugend Kärnten) wurde zugewiesen, da er sich inhaltlich in vielen Punkten Punkten mit dem, bereits beschlossenen, Bundesantrag überschneidet.

Dieser Blog soll dazu dienen, die Postitionen der GPA-djp zu klären und eine weitere Vorgehensweise, in Anlehnung an den letzten GPA-djp Bundesjugendvorstand, zu vereinbaren.

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Ausgangslage

31. Januar 2008

Der Antrag des GPA-djp Bundesjugendvorstands (BJV) fordert die Schaffung eines gesetzlichen Mindestentgelts (-gehalt oder-lohn) in Höhe von Euro 10,00/Stunde also 1.732,00 für die derzeit gültige 40-Stunden-Woche, entsprechende Arbeitszeitverkürzungen, wie sie zB in vielen Kollektivverträgen vereinbart sind berechnen sich nach demselben Stundensatz. Dasselbe gilt bei Teilzeitbeschäftigungen.

Darüber hinaus soll eine gesetzliche Mindestentschädigung für PraktikantInnen (schul- oder studienrechtliches Pflichtpraktikum) in Höhe von Euro 970,00 gesetzlich festgeschrieben werden. Die Lehrlingsentschädigung soll sich an dem gesetzlichen Mindestentgelt orientieren und in dessen Abhängigkeit 55 % im ersten Lehrjahr, 65 % im zweiten, 75 % im dritten und 90 % im vierten Lehrjahr ausmachen.

Sogenannte „Trainees“ sollen im Rahmen ihres Berufseinstiegs ebenfalls 90 % des gesetzlichen Mindestentgelts erhalten.

Der Antrag der GPA-djp Jugend Kärnten fordert eine klarere Fokusierung auf die Höhe der Lehrlingsentschädigungen in den Kollektivvertragsverhandlungen. Im Gegensatz zum Antrag des BJV soll hier eine Abhängigkeit zu den Gehältern der Ausgelernten hergestellt werden, wie sie zB im Bereich der Sozialversicherungen bereits besteht. Das festgeschriebene Ziel lautet hier: 50 % im ersten, 65 % im zweiten, 80 % im dritten und 90 % im vierten Lehrjahr.  Diese Forderungen sollen bis Ende 2010 umgesetzt werden.
Der wesentliche Unterschied liegt somit weniger in den Inhalten der Anträge, als in der zeitlichen Perspektive und Möglichkeit der Einflussnahme auf die Umsetzung.
Aus meiner Sicht sind wir im Antrag des BJV auf den Goodwill der Gesetzgeber angewiesen, der in den letzten Jahren ja nicht gerade ArbeitnehmerInnenfreudlich war, während der Kärntner Antrag seine Erfolgsfaktoren innerhalb der Organisation findet. Die langfristiger Ausrichtung des Bundesantrags ist aber jedenfalls verfolgenswert und kann meines dafürhaltens nur von der kollektivvertraglichen Vorarbeit profitieren.